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Leistungen

Öffentliche Aufforderung und Staatserbrecht


Können durch das zuständige Amtsgericht und/oder den Nachlasspfleger keine Erben festgestellt

werden, wird meist zu dem Instrument der öffentlichen Aufforderung gegriffen, bei der sich die Erben innerhalb einer bestimmten Frist beim zuständigen Nachlassgericht melden sollen. Andernfalls wird Staatserbrecht festgestellt. Der Nachlass fällt dann der Staatskasse zu.

Sollten sich im Laufe der Zeit Erben melden oder durch ein Erbenermittlungsbüro ausfindig gemacht werden und diese sich dann durch Erbschein ausweisen können, muss der Fiskus den vereinnahmten Nachlass wieder herausgeben.

Ab der Feststellung des Staatserbrecht/fiskalisches Erbrecht haben die in Betracht kommenden Erb-berechtigten 30 Jahre Zeit ihre Ansprüche an dem Erbe geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Frist fällt dieser Nachlass endgültig dem Staat zu.


Informationen


Nach dem Tod eines Erblassers/Erblasserin in deren Fällen keine Erben bekannt sind, setzt das zuständige Amtsgericht/Nachlassgericht im Allgemeinen einen Nachlasspfleger ein, meist Rechtsanwalt, der zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und der Ermittlung der Erben bestellt wird. Im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kenntnisse wird er versuchen, die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Konnten keine Angehörigen ausfindig gemacht werden, wird unter Umständen ein professioneller Erbermittler eingeschaltet, der sich auf eigene Kosten und Risiko der Sache annimmt. Dieser wird ausschließlich in Fällen tätig, in denen Vermögenswerte vorhanden sind. Diese Nachlässe sind nicht mit Verbindlichkeiten belastet.

Die Amtsermittlungspflicht wurde in den meisten Bundesländern zwischenzeitlich aufgehoben.

Der Fiskus hat kein großes Interesse daran, dass Erben ermittelt werden sondern das diese Vermögen dem Staat zufallen.

Die von uns bearbeiteten Fälle werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften in einschlägigen Zeitungen wie Bundes/Staatsanzeiger und im Internet veröffentlicht.

Die Ermittlung von Erben ist sehr zeitaufwändig und vor allem sind hier Erfahrung, das Lesen alter Schriften und umfangreichste Kenntnisse auf verschiedensten Gebieten, u.a. der Familienforschung, gefordert.

Schwierige und langwierige Ermittlungen sind keine Seltenheit bis tatsächlich Erben benannt werden können.


Leistungen


Welche Schritte sind nötig, um zu einem Erbschein zu gelangen. Zunächst die Ermittlung aller in Betracht kommenden Angehörigen des Erblassers mit ihren personenbezogenen Angaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Erbfolge, wie der Eltern, Großeltern ggf. Urgroßeltern, deren Geschwister und Kinder, Enkel und Urenkel.

Im Anschluss an diese Nachforschungen sind die für einen Erbscheinantrag nötigen urkundlichen Nachweise Geburt, Heirat und Tod für jedes einzelne Familienmitglied, auch die der bereits Verstorbenen, für den zu stellenden Erbschein zu beschaffen.

In den früheren deutschen Ostgebieten und nicht nur dort, sind häufig durch politische Ereignisse aber auch innerhalb einer Familie, Verluste von Urkunden eingetreten. Auch hier finden wir Lösungen.

Bei staatlichen und kirchlichen Stellen sind im Laufe der vergangenen Zeiten meist kriegsbedingte Lücken von Standesamtsregistern und Kirchenbüchern und weiteren Archivalien vorhanden, was zusätzlichen Ermittlungsaufwand in Anspruch nimmt.

Zusammenfassend ist zu sagen: Die vielfältigen Ereignisse der Vergangenheit im Leben einer Familie oft über mehrere Generationen hinweg, erschweren die Nachforschungen immer wieder, bis es möglich ist, den Verbleib des gesuchten Personenkreises aufzuklären.

Wenn wir uns an Sie wenden, erfolgt dies aufgrund gesicherter familiärer Verbindungen zum Erblasser. Somit liegt der schwierigste Teil unserer Ermittlungsarbeit hinter uns.

Wenn sich alle bekannt gewordenen Erben zügig der Sache anschliessen, steht der Stellung eines Erbscheinantrags nichts mehr im Weg.
 

Erbscheinantrag


Nach Abschluss der Ermittlungen und Beschaffung aller erforderlichen beglaubigten Urkunden kann Erbscheinantrag gestellt werden.

Es ist notwendig, einen Stammbaum über die Familie des Erblassers zu erstellen, einen Erbscheinantrag beizufügen, eine Eidesstattliche Versicherung über seine eigene Person und  Kenntnisse der Familienverhältnisse abzugeben. Dies geschieht entweder vor einem Notar oder dem Amtsgericht am eigenen Wohnort.

Für die im Erbscheinverfahren anfallenden Gebühren und Verfahrenskosten treten wir in Vorleistung.


Erbschein und Auszahlung


Nach Einreichung des Erbscheinantrages, mit Stammbaum, der Eidesstattlichen Versicherung und den beglaubigten Urkunden beim Nachlassgericht, wird dieser vom zuständigen Rechtspfleger geprüft und nach dessen Entscheidung der Erbschein erteilt.

Mit dem nun vorliegenden Erbschein ist man berechtigt, die vom Fiskus ( Finanzamt, Bezirksregierungen und je nach Bundesland anderen Behörden) vereinnahmten Nachlasswerte herauszufordern und Abrechnung zu verlangen.


Erbschaftsteuer 


Nachlassregelungskosten, die mit dem Tod des Erblassers in Zusammenhang stehen, sind bereits aus den hinterlassenen Vermögenswerten heraus bezahlt worden. Auch das Honorar des Erbenermittlers wirkt sich steuermindernd aus.

Die Erbschaftssteuer richtet sich nach der Steuerklasse der Sie angehören, wie auch den entsprechenden persönlichen Freibeträgen und der gesetzlichen Erbfolge.


Honorar


Wir bearbeiten diese Fälle gegen ein zu vereinbarendes Honorar aus der zur Verfügung stehenden Erbschaft.

Die Höhe des Honorars wird durch die aktuelle Rechtsprechung begrenzt. Unsere Vergütung ist erfolgs-bezogen, d.h. wenn Sie aus dem Nachlass Geld erhalten, steht uns für die erbrachte Leistung die vereinbarte Vergütung zu. Unser Honorar wird erst nach Auszahlung des dem Erben zufallenden Nachlassguthaben in Rechnung gestellt. Es sind keinerlei Vorauszahlungen zu leisten.


Bei einer derartigen Fälligkeitsregelung ist die Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung unbedenklich.


Selbstverständlich haben Sie das Recht der Ausschlagung. Informieren Sie sich ggfs. bei Ihrem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht, da bestimmte Fristen zu beachten sind.


Wir können wir Ihnen jederzeit Referenzen über unser Büro nennen.